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   FG Köln, 25.07.2001 - 14 K 4463/00   

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https://dejure.org/2001,14559
FG Köln, 25.07.2001 - 14 K 4463/00 (https://dejure.org/2001,14559)
FG Köln, Entscheidung vom 25.07.2001 - 14 K 4463/00 (https://dejure.org/2001,14559)
FG Köln, Entscheidung vom 25. Juli 2001 - 14 K 4463/00 (https://dejure.org/2001,14559)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachforderungszinsen als Sonderausgaben?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Nachforderungszinsen als Sonderausgaben; Freiwillige Vorauszahlung von Zinsen; Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten; Unangemessenheit einer Gestaltung; Vertrauen auf die Gesetzeslage

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Einkommensteuer: - Nachforderungszinsen als Sonderausgaben?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 24.09.1985 - IX R 2/80

    Vorausbezahlte Schuldzinsen als Sonderausgaben

    Auszug aus FG Köln, 25.07.2001 - 14 K 4463/00
    Durch die Zuordnung der Ausgaben zum Kalenderjahr der Leistung in § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG sind Ausgaben daher grundsätzlich im Zeitpunkt des Abflusses als Sonderausgabe abzuziehen, auch wenn sie wirtschaftlich ein anderes Kalenderjahr betreffen (BFH-Urteil vom 24. September 1985 IX R 2/80, BFHE 145, 507 , BStBl II 1986, 284).

    (2) Gegen diese Schlussfolgerung spricht auch nicht das BFH-Urteil vom 24. September 1985 ( IX R 2/80, a.a.O.).

  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus FG Köln, 25.07.2001 - 14 K 4463/00
    Dies ist erst dann der Fall, wenn der Steuerpflichtige nicht die vom Gesetzgeber vorgesehene Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Zieles gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteil vom 19. Oktober 1999 IX R 39/99, BFHE 190, 174, BStBl II 2000, 224).
  • BFH, 17.01.1991 - IV R 132/85

    Vorschaltung eines einkommens- und vermögenslosen Kindes bei einer Anschaffung

    Auszug aus FG Köln, 25.07.2001 - 14 K 4463/00
    Die Unangemessenheit einer Rechtsgestaltung tritt deutlich hervor, wenn sie überhaupt keinem wirtschaftlichen Zweck dient, also ein vernünftiger wirtschaftlicher Grund nicht zu entdecken ist (BFH-Urteil vom 17. Januar 1991 IV R 132/85, BFHE 163, 449 , BStBl II 1991, 607 m. w. N.).
  • BFH, 18.05.2000 - IV R 28/98

    Forstfläche als BV; Liebhaberei

    Auszug aus FG Köln, 25.07.2001 - 14 K 4463/00
    Nach dieser Rechtsprechung sind freiwillige Kirchensteuervorauszahlungen als Sonderausgaben abziehbar, soweit es sich nicht um willkürliche, die voraussichtliche Steuerschuld weit übersteigende Zahlungen handelt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. November 1983 VIII R 37/79, BFHE 140, 63 und vom 18. Mai 2000 IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455 m. w. N.).
  • BFH, 22.11.1983 - VIII R 37/79
    Auszug aus FG Köln, 25.07.2001 - 14 K 4463/00
    Nach dieser Rechtsprechung sind freiwillige Kirchensteuervorauszahlungen als Sonderausgaben abziehbar, soweit es sich nicht um willkürliche, die voraussichtliche Steuerschuld weit übersteigende Zahlungen handelt (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 22. November 1983 VIII R 37/79, BFHE 140, 63 und vom 18. Mai 2000 IV R 28/98, BFH/NV 2000, 1455 m. w. N.).
  • BFH, 13.12.1983 - VIII R 64/83

    Enger zeitlicher Zusammenhang zwischen Entrichtung des Damnums und Auszahlung des

    Auszug aus FG Köln, 25.07.2001 - 14 K 4463/00
    aa) Verständige Parteien hätten in Anbetracht der eintretenden beachtlichen Zinsverluste keine freiwilligen Vorauszahlungen auf Nachforderungszinsen erheblich vor deren Festsetzung und Fälligkeit geleistet (s. a. BFH-Urteil vom 13. Dezember 1983 VIII R 64/83, BFHE 140, 437 , BStBl II 1984, 426 zur Rechtsmissbräuchlichkeit der Zahlung eines Damnums vor Fälligkeit).
  • BFH, 25.01.1963 - VI 69/61 U

    Grundsätzliche Abzugsfähigkeit von Kirchensteuern als Sonderausgabe in dem

    Auszug aus FG Köln, 25.07.2001 - 14 K 4463/00
    Während sich der Sonderausgabenabzug von freiwilligen, nicht willkürlichen Kirchensteuervorauszahlungen aber allein durch das Abflussprinzip in § 11 Abs. 2 EStG rechtfertigen lässt (so ausdrücklich auch BFH-Urteil vom 25. Januar 1963 VI 69/61 U, BFHE 76, 384, BStBl III 1963, 141), ist dies - wie oben ausgeführt wurde - bei Vorauszahlungen auf Nachforderungszinsen, die im Jahr ihrer späteren Fälligkeit auf Grund einer Gesetzesänderung nicht mehr abzugsfähig sind, gerade nicht der Fall.
  • FG Niedersachsen, 28.02.2001 - 12 K 773/00

    Abzugsfähigkeit von freiwilligen Zahlungen auf einen noch nicht festgesetzten

    Auszug aus FG Köln, 25.07.2001 - 14 K 4463/00
    Das Niedersächsische Finanzgericht hat insoweit in seinem Urteil vom 28. Februar 2001 (12 K 773/00, EFG 2001, 1136) entschieden, dass ein freiwillig vorausgezahlter Geldbetrag nicht als Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG a.F. abzugsfähig ist.
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